Fünf von acht Wegen verlangen überhaupt keinen Tourennachweis — sie prüfen das Können am ersten Kurstag. Nur drei zählen mit, und sie zählen Verschiedenes.
Nachweis, Ausbildungsdauer, Kosten und die Grenzen der Befugnis. Die Winterregel unterscheidet die Wege schärfer als alles andere.
| Weg | Nachweis | Tage | Kosten | Führen bis | Winter | Stand |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steiermark AT-6 |
15 Touren | 16 | ~3825 € | Wege, Steige, weglos, Seilsicherung untergeordnet | ausserhalb Lawinenauslauf | 4 / 15 |
| UIMLA INT |
85 Tage | 50 | offen | hiking und trekking, kein Alpinismus | auf Schnee, keine Ski | 5 / 85 |
| VDBS DE |
60 Touren | 58 | 7800 € | in Deutschland nicht reglementiert | ungeregelt | 14 / 60 |
| Kärnten AT-2 |
keiner | 17 | offen | ohne Sicherungsbedarf | nur LWS ≤2 UND ≤30 Grad | — |
| Oberösterreich AT-4 |
keiner | 18 | 2800–3000 € | mittelschwierig ohne Absturzgefahr | nur unterhalb der Waldgrenze | — |
| Salzburg AT-5 |
keiner | 16 | 750 € | keine Befugnis, keine Grenze | ungeregelt | — |
| Tirol AT-7 |
keiner | 16 | 3950 € | rot markiert + mittelschwierig weglos | nicht lawinenbedroht | — |
| Vorarlberg AT-8 |
keiner | 19 | ~4140 € | etwa T3, kein Absturzgelaende | Schneeschuh bis WT3, LWS ≤2 | — |
10 Tagestouren, mindestens 800 Hm im Anstieg, Mindestseehöhe 1600 m · 5 Schneeschuhwanderungen, mindestens 400 Hm im Anstieg. Skitouren werden anerkannt.
Das einzige österreichische Bundesland, das eine Tourenliste verlangt — und mit Abstand der leichteste Tourennachweis im Vergleich.
mindestens 20 Tage à 6 Stunden, wechselndes Gelände und Wetter · mindestens 10 Tage à 6 Stunden auf schneebedecktem Gelände · mindestens 10 Tage geführt, assistiert oder unter Aufsicht eines IML bzw. IFMGA-Bergführers · empfohlen 30 Tage, zusammen mit der Vorerfahrung 50 Tage vor der Prüfung · empfohlen 15 Tage, davon die Hälfte auf Schneeschuhen
Gemeinsamer Mindeststandard hinter dem deutschen und dem österreichischen Weg. Der Standard zählt Tage, nicht Touren.
DAV rot oder T3 (SAC), ab 1200 Hm Aufstieg · DAV schwarz oder T4 (SAC), ab 800 Hm Aufstieg · überwiegend weglos bzw. einzelne Kletterstellen I.–II. UIAA, ab 600 Hm · letzte fünf Jahre, auch außeralpin
Weder die Verbandsseite noch die Ausbildungsverordnung LGBl. 28/2010 kennen einen Tourennachweis. Geprüft wird am ersten Tourentag.
Das einzige Bundesland mit freiwilliger Verbandsmitgliedschaft — und mit der präzisesten Winterregel Österreichs. Kurskosten sind nirgends veröffentlicht.
Ausdrücklich nicht. Wörtlich aus dem Verbands-FAQ: „Gibt es Voraussetzungen oder eine Aufnahmeprüfung für die Wanderführerausbildung? Nein." Das einzige Land ohne Tourenliste UND ohne Aufnahmeprüfung.
Der Beruf steht nicht in einem Bergführergesetz, sondern im Tourismusgesetz — und heißt anders. Eine RIS-Stichwortsuche nach „Bergwanderführer" findet ihn nicht und meldet Oberösterreich fälschlich als unreglementiert.
Kein Tourennachweis. Da es keine Befugnis gibt, gibt es auch nichts nachzuweisen.
Der Beruf ist seit April 2011 nicht mehr gesetzlich geregelt. In Salzburg darf jeder gewerblich Bergwanderungen führen — ohne Befugnis, Anzeige, Mindestversicherung oder Fortbildung.
§ 18 TBSFG verlangt zur Zulassung nur Volljährigkeit und ausreichende Fertigkeiten. Eine Tourenliste oder ein Tourenbuch kommt im Gesetzestext nicht vor. Nachgewiesen wird das Können in der Praxis, nicht auf Papier.
Kein Tourennachweis. An seiner Stelle steht ein fünfseitiges Anmeldeformular mit zehnteiligem Selbsteinschätzungsfragebogen, zu unterschreiben mit „Ich habe den Fragebogen zur Selbsteinschätzung wahrheitsgemäß ausgefüllt und sehe mich als geeignet." Das Eigenkönnen wird beim Aufstieg zum Kristberg geprüft.
Heißt als einziges geregeltes Land nicht Bergwanderführer, sondern Wanderführer. Zugleich der Träger des österreichischen IML-Aufbaus im Auftrag des VÖBS.